Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich/Anmeldung/Bestätigung/Quittung/Ausschluss

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Bildungsangebot von Vivat Lingua! Sprachtrainingsprogramme mit Ausnahme der nach AZWV zertifizierten Bildungsangebote und den als gesondert dargestellten Angeboten.
Anmeldungen können persönlich, telefonisch, per Fax, schriftlich oder online über das Internet vorgenommen werden. Diese Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Eine Anmeldung ist in jedem Falle verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr auf das Konto von Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme . Durch die Anmeldung kommt es zu einem Vertrag zwischen der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer/Firma und Vivat Lingua. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge entgegen genommen und bearbeitet.
Bei Kurs- oder Programmänderung erfolgt eine Benachrichtigung.

Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme behält sich vor, eine Anmeldung abzulehnen, wenn die Teilnehmerin/ der Teilnehmer/die Firma die ethischen Grundgedanken von Gleichheit und Fairness nicht akzeptiert.
Außerdem können Teilnehmer, die gesundheitlich eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen, vom Kurs ausgeschlossen werden. Krankheitsbedingtes Fehlen führt nicht zu einer Rückerstattung der Kursgebühr.

2. Gebühren/Ermäßigungen

In der Kursgebühr sind Kosten für Lehrbücher und Materialien nicht enthalten (falls keine andere Angabe in der Kursausschreibung). Kompaktangebote werden gesondert dargestellt.
Ermäßigungen sind in der Rubrik Kursgebühren nachzulesen. Bei allen Ermäßigungen ist der entsprechende Nachweis rechzeitig vor der Zahlung der Kursgebühr zu erbringen. Es ist generell nur eine Ermäßigung möglich.

3. Mindestteilnehmerzahl

Die Kurse werden - soweit nicht anders angegeben - mit mindestens 4 vollzahlenden Teilnehmenden durchgeführt. In Ausnahmefällen können Kurse mit geringerer Teilnahmezahl durchgeführt werden. Dazu müssen entweder die fehlenden Kursgebühren auf die Teilnehmenden umgelegt oder es muss bei Kursen mit mehr als 9 Terminen die Unterrichtszeit entsprechend gekürzt werden.

4. Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (80%) nach Kursende, innerhalb von 12 Monaten auf Wunsch dem Teilnehmer zugeschickt oder ausgegeben.

5. Rücktritt

a) Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder anderer von uns nicht zu vertretende Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme sind ausgeschlossen.

b)Der Rücktritt eines/r Angemeldeten muss gegenüber Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme schriftlich ( auch via Fax, per E-Mail) erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Kann der/die Kursteilnehmer/in nicht am Kurs teilnehmen, so werden nach zeitlicher Staffelung folgende Beiträge einbehalten:

14 Tage vor Kursbeginn 20 % der Gebühren
10 Tage vor Kursbeginn 30 % der Gebühren
5 Tage vor Kursbeginn 50 % der Gebühren
nach Kursbeginn 100 % der Gebühren

6. Einzel und Partnertrainings

Kursverschiebungen sind nach Absprache möglich. Bereits vereinbarte Sprachtrainings können telefonisch bis 24 Stunden vorher verschoben werden. Kurzfristige (weniger als 24 Stunden) abgesagte Trainings werden berechnet.

7. Haftung

Die Haftung von Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme keine Haftung.
Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor, insbesondere den Einsatz von Vertretungen. Für Irrtümer, Gebührenänderungen und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden.

8. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung von Vivat Lingua Sprachtrainingsprogramme nicht vervielfältigt werden.

9. Datenschutz

Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die einen Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Vivat Lingua! Sprachtrainingsprogramme personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Kundendaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

10. Regelungen für Bildungsmaßnahmen nach AZWV

Zustandekommen eines Schulungsvertrags
Die Rahmenbedingungen für Bildungsmaßnahmen nach AZWV werden mit Hilfe individueller Schulungsverträge geregelt, deren Inhalt mit den öffentlichen Auftraggebern abgestimmt ist. Mit Abschluss eines Schulungsvertrags kommt die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme zu Stande.

Widerrufsrecht
Ein Schulungsvertrag kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: Vivat Lingua! Sprachtrainingsprogramme, Schellingstraße 4/2, 72072 Tübingen

Teilnahme an der Maßnahme
Die Teilnahme ist abhängig von der Zustimmung der zuständigen Stellen, sowie von der Erfüllung ausbildungsspezifischer Bedingungen, wie Eignung, berufliche Vorerfahrung, Leumund u.ä.. Die Zulassung zur Teilnahme kann an das Bestehen von Auswahlverfahren geknüpft werden. 
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Absage von Bildungsmaßnahmen
Vivat Lingua! Sprachtraining kann Bildungsmaßnahmen aus wichtigem Grund absagen. Zu den wichtigen Gründen zählen vor allem zu geringe Teilnehmerzahl, Ausfall von Dozenten oder höhere Gewalt. Für eventuelle Schäden, die aus der Absage von Bildungsmaßnahmen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Haftung von Vivat Lingua! Sprachtraining
Eine Gewähr oder Haftung für Teilnahme oder Erfolg der Teilnahme ist sowohl gegenüber Teilnehmern als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Wir haften nicht für eventuelle Schäden oder Rechtsfolgen, die aufgrund von Teilnahme oder Nichtteilnahme an unseren Bildungsmaßnahmen eintreten.  Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Bildungsmaßnahme bezahlten Entgelt liegt. 

Wirksamkeit der Regelungen für Maßnahmen nach AZWV
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine inhaltlich am nächsten kommende, richtige zu ersetzen.

11. Sonstiges

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

Stand: 20.09.2010

AGB zum Ausdrucken (bitte hier anklicken!)

Unsere Kurse richten sich nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

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